Abstimmungsdetails

Oberbürgermeisterwahl - vorbereitende Beschlüsse

Beschlussvorschlag:
Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Waiblingen findet am Sonntag, 6. Februar 2022, eine eventuelle Neuwahl am Sonntag, 20. Februar 2022 statt.



Die Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 26. November 2021, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und am Samstag, 27. November 2021, in der Waiblinger Kreiszeitung, in der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten mit dem in der Anlage enthaltenen Text. Weiterhin wird die Stellenausschreibung in der darauffolgenden Ausgabe des Amtsblatts Staufer-Kurier sowie in den einschlägigen online-Portalen veröffentlicht.



Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist wird auf Montag, 10. Januar 2022, 18:00 Uhr, festgelegt. Im Falle einer Neuwahl beginnt die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen am Montag, 7. Februar 2022, und endet am Mittwoch, 9. Februar 2022, 18:00 Uhr.



Öffentliche Bewerbervorstellungen finden nach Ablauf der Einreichungsfrist im Januar 2022 im Bürgerzentrum Waiblingen und in der Gemeindehalle in Waiblingen-Hohenacker statt. Die Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.



Nach § 11 Kommunalwahlgesetz wird ein Gemeindewahlausschuss gebildet. Die Fraktionen des Gemeinderats werden gebeten, hierfür bis 15. September 2021 jeweils eine Person als Beisitzerin/Beisitzer und eine Person als stv. Beisitzerin/stv. Beisitzer zu benennen.

 

Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Internetseite der Stadt Waiblingen mit Namen, Beruf, Geburtsjahr sowie Anschrift (Hauptwohnung) vorgestellt.

Dafür 12

Dagegen 0

Enthalten 0